- Kleinstrukturen: Neu berechtigen unproduktive Kleinstrukturen bis zu einem Anteil von 20 % auf BFF zu Beiträgen. Ausgenommen sind Waldweiden, artenreiche Grün- und Streueflächen im Sömmerungsgebiet. Auch für Nützlingsstreifen (Produktionssystembeiträge) gilt die neue Regelung nicht. Beispiel: auf 1 ha extensive Wiese dürfen bis 20 a unproduktive Kleinstrukturen vorhanden sein.
- Rückzugsstreifen: Auf extensiv genutzten Wiesen, wenig intensiv genutzten Wiesen und Uferwiesen können Rückzugsstreifen neu bis zu einem Anteil von 20 % angerechnet werden. Beispiel: auf 1 ha Uferwiese dürfen bis 20 a als Rückzugsstreifen stehen gelassen werden.
- Bunt- und Rotationsbrachen, Saum auf Ackerfläche und Nützlingsstreifen auf offener Ackerfläche: Neu gilt einheitlich eine Anbaupause von 2 Jahren für dieselbe Kultur am selben Standort.
- Nützlingsstreifen: In Dauerkulturen dürfen Nützlingsstreifen gemulcht werden, in Ackerkulturen dürfen Nützlingsstreifen jedoch weiterhin nicht gemulcht werden.
- QII- Anforderungen in Hochstammobstgärten: Für die Zurechnungsfläche sind neu folgende Qualitätsanforderungen ausreichend: Extensiv genutzte Wiesen, Wenig intensiv genutzte Wiesen der Qualitätsstufe II, Streueflächen, Extensiv genutzte Weiden und Waldweiden der Qualitätsstufe II, Bunt- und Rotationsbrachen, Säume auf Ackerfläche, Hecken, Feld- und Ufergehölze. Dafür muss auf allen Flächen eine Mindestanzahl an unterschiedlichen Strukturelementen angelegt werden. Mehr Infos.
- Hochstammfeldobstbäume: Die Distanz zum Wald muss mindestens 10 m betragen, gemessen von der Stammmitte bis zur Bestockung.
- Wiesen und Weiden: Anpassungen der Beiträge. Siehe neue Beitragstabelle.
Alle Neuerungen sind unter jeder BFF in der Wegleitung von AGRIDEA und auf agrinatur.ch aktualisiert.