Wichtigste Voraussetzungen und Auflagen gemäss DZV |
Qualitätsstufe I |
Bäume und Standort | - Kernobst-, Steinobst- und Nussbäume sowie Kastanienbäume in gepflegten Selven
- Müssen auf der eigenen oder auf der gepachteten LN stehen
- Ganz abgestorbene Bäume sind Beitragsberechtigt, sofern sie einen Brusthöhendurchmesser von mind. 20 cm haben und als Baum erkennbar sind.
- Stammhöhe bis zu den Seitentrieben:
- Steinobstäume: mindestens 1,2 m
- Übrige Bäume: mindestens 1,6 m
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Baumabstand | - Muss normale Entwicklung und Ertragsfähigkeit der Bäume gewährleisten; die Distanz zum Wald muss mindestens 10 m betragen, gemessen von der Stammmitte bis zur Bestockung.
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Pflege | - Mulchen auf Baumscheibe ist zulässig
- Die fachgerechte Baumpflege gemäss DZV ist in den ersten 10 Standjahren obligatorisch
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Düngung | - Erlaubt; Wenn auf extensiv genutzter Wiese: 1 Are pro Baum der extensiv genutzten Wiese für Beiträge und Anrechenbarkeit reduzieren
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Pflanzenschutzmittel | - Keine Herbizide, um den Stamm frei zu halten, ausser bei jungen Bäumen vor dem 5. Standjahr
- Angemessener Pflanzenschutz der Bäume erlaubt
- Kein Pflanzenschutzmitteleinsatz bei Bäumen mit weniger als 10 m Abstand ab Stammmitte zur Bestockung von Hecken, Feld- und Ufergehölzen sowie zu Gewässern.
- Pflanzenschutz-Massnahmen, die der Kanton anordnet, sind umzusetzen
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Anrechnung | - Ab 1 Baum/Betrieb
- Umrechnung in BFF: 1 Are/Baum, maximal 100 Bäume/ha
- Kumulierbar mit der Anrechnung von extensiv und wenig intensiv genutzten Wiesen, Streueflächen oder extensiv genutzten Weiden im Unternutzen
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Beiträge | - Ab 20 beitragsberechtigten Bäumen je Betrieb
- Maximal für 120 Bäume/ha bei Kern- und Steinobst (ausser Kirsche) und für 100 Bäume/ha bei Kirsche, Nuss sowie Edelkastanien
- Kumulierbar mit den Beiträgen von extensiv und wenig intensiv genutzten Wiesen und extensiv genutzten Weiden im Unternutzen
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Verpflichtungsdauer | |
Qualitätsstufe II |
Fläche und Dichte | - Mind. 20 a, mind. 10 Bäume (mind. 20 anrechenbare Bäume pro Betrieb)
- Mind. 30, max. 120 Bäume pro ha, bei Kirsche, Nuss und Edelkastanie max. 100
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Bäume | - Maximal 30 m Abstand zwischen den Bäumen
- Fachgerechter Baumschnitt
- Anzahl Bäume bleibt während der Verpflichtungsdauer mindestens konstant
- Abgestorbene Bäume können stehen gelassen werden und sind zählbar
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Zurechnungsfläche und Strukturen | Zurechnungsfläche* im Unternutzen oder in einer Distanz von maximal 50 m mit folgender Grösse: - 0 bis 200 Bäume: 0,5 Aren/Baum
- bei über 200 Bäumen: 0,5 Aren/Baum für die ersten 200 Bäume und 0,25 Aren/Baum für die weiteren Bäume
*Zurechnungsfläche - Extensiv genutzte Wiese
- Wenig intensiv genutzte Wiese der Qualitätsstufe II
- Streuefläche
- Extensiv genutzte Weiden und Waldweiden der Qualitätsstufe II
- Bunt- und Rotationsbrache
- Saum auf Ackerfläche
- Hecke, Feld- und Ufergehölz
Strukturen: Mindestens folgende Anzahl an Strukturelementen muss vorhanden sein: - bis 60 Bäume: mind. 3 Elemente
- zw. 61 und 80 Bäume: mind. 4 Elemente
- zw. 81 und 100 Bäume: mind. 5 Elemente
- und so weiter in 20er Schritten
Es müssen mind. drei unterschiedliche Strukturelementtypen vorhanden sein. Die anrechenbaren Strukturelemente sind in folgendem Merkblatt beschrieben: Merkblatt QII Anforderungen Hochstammfeldobstbäume (AGRIDEA) Die Elemente dürfen maximal 30 m vom äussersten Hochstamm-Feldobstbaum entfernt sein (ab Kronenrand gemessen). |
Nisthöhlen | - Natürliche oder künstliche Nisthöhlen für Vögel und Fledermäuse kommen regelmässig vor (mindestens 1 pro 10 Bäume).
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Verpflichtungsdauer | |
Beiträge |
Überblick über die Biodiversitätsförderflächen und ihre Beiträge |
Geeignete Standorte |
- Besonnte Standorte mit leichter Neigung und tiefgründigem Boden
- Schattige, windexponierte, Standorte mit Frostrisiko (Senken) oder stehendem Wasser vermeiden
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Massnahmen für Flora und Fauna |
- Abgestorbene stehende Bäume oder Totholz an den Bäumen für Insekten und in Höhlen brütenden Vögel belassen
- Fläche unter den Bäumen extensiv bewirtschaften (gestaffelt mähen; bei Beweidung: Bestossungsdichte reduzieren und stehengelassenes Gras nicht systematisch mähen)
- Strukturen für Tiere im oder in der Nähe des Obstgartens anlegen (Stein-, Asthaufen, Trockensteinmauern, offene Bodenstellen, usw.)
- Nisthilfen für Höhlenbrüter anbieten
- Fungizide vermeiden: sie zerstören Flechten auf der Baumrinde
- Dauerhaftigkeit des Obstgartens garantieren: Pflanzung neuer Bäume je nach Altersstruktur des Obstgartens
- Eine unregelmässige Aufteilung der Bäume erhöht den ökologischen Wert.
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