Diese Website unterstützt Internet Explorer 11 nicht mehr. Bitte nutzen Sie zur besseren Ansicht und Bedienbarkeit einen aktuelleren Browser wie z.B. Firefox, Chrome

Hochstamm-Feldobstbäume

Hochstammobstgärten sind zusammenhängende Bestände aus Kern- und/oder Steinobstbäumen, Nussbäumen oder Edelkastanien. Sie bieten verschiedene Lebensräume für Tiere wie Vögel, Fledermäuse und Insekten. Neben der Gewinnung von Most-, Tafel- und Brennobst sowie Nüssen können Obstbäume auch zur Gewinnung von Wertholz dienen. Der Unternutzen kann zur Gewinnung von Futter verwendet oder beweidet werden.

Wichtigste Voraussetzungen und Auflagen gemäss DZV
Qualitätsstufe I
Bäume und Standort
  • Kernobst-, Steinobst- und Nussbäume sowie Kastanienbäume in gepflegten Selven
  • Müssen auf der eigenen oder auf der gepachteten LN stehen
  • Ganz abgestorbene Bäume sind Beitragsberechtigt, sofern sie einen Brusthöhendurchmesser von mind. 20 cm haben und als Baum erkennbar sind.
  • Stammhöhe bis zu den Seitentrieben:
    • Steinobstäume: mindestens 1,2 m
    • Übrige Bäume: mindestens 1,6 m
Baumabstand
  • Muss normale Entwicklung und Ertragsfähigkeit der Bäume gewährleisten; die Distanz zum Wald muss mindestens 10 m betragen, gemessen von der Stammmitte bis zur Bestockung. 
Pflege
  • Mulchen auf Baumscheibe ist zulässig
  • Die fachgerechte Baumpflege gemäss DZV ist in den ersten 10 Standjahren obligatorisch
Düngung
  • Erlaubt; Wenn auf extensiv genutzter Wiese: 1 Are pro Baum der extensiv genutzten Wiese für Beiträge und Anrechenbarkeit reduzieren
Pflanzenschutzmittel
  • Keine Herbizide, um den Stamm frei zu halten, ausser bei jungen Bäumen vor dem 5. Standjahr
  • Angemessener Pflanzenschutz der Bäume erlaubt
  • Kein Pflanzenschutzmitteleinsatz bei Bäumen mit weniger als 10 m Abstand ab Stammmitte zur Bestockung von Hecken, Feld- und Ufergehölzen sowie zu Gewässern.
  • Pflanzenschutz-Massnahmen, die der Kanton anordnet, sind umzusetzen
Anrechnung
  • Ab 1 Baum/Betrieb
  • Umrechnung in BFF: 1 Are/Baum, maximal 100 Bäume/ha
  • Kumulierbar mit der Anrechnung von extensiv und wenig intensiv genutzten Wiesen, Streueflächen oder extensiv genutzten Weiden im Unternutzen
Beiträge
  • Ab 20 beitragsberechtigten Bäumen je Betrieb
  • Maximal für 120 Bäume/ha bei Kern- und Steinobst (ausser Kirsche) und für 100 Bäume/ha bei Kirsche, Nuss sowie Edelkastanien
  • Kumulierbar mit den Beiträgen von extensiv und wenig intensiv genutzten Wiesen und extensiv genutzten Weiden im Unternutzen
Verpflichtungsdauer
  • Mindestens 1 Jahr
Qualitätsstufe II
Fläche und Dichte
  • Mind. 20 a, mind. 10 Bäume (mind. 20 anrechenbare Bäume pro Betrieb)
  • Mind. 30, max. 120 Bäume pro ha, bei Kirsche, Nuss und Edelkastanie max. 100
Bäume
  • Maximal 30 m Abstand zwischen den Bäumen
  • Fachgerechter Baumschnitt
  • Anzahl Bäume bleibt während der Verpflichtungsdauer mindestens konstant
  • Abgestorbene Bäume können stehen gelassen werden und sind zählbar
Zurechnungsfläche und Strukturen

Zurechnungsfläche* im Unternutzen oder in einer Distanz von maximal 50 m mit folgender Grösse:

  • 0 bis 200 Bäume: 0,5 Aren/Baum
  • bei über 200 Bäumen: 0,5 Aren/Baum für die ersten 200 Bäume und 0,25 Aren/Baum für die weiteren Bäume

*Zurechnungsfläche

  • Extensiv genutzte Wiese
  • Wenig intensiv genutzte Wiese der Qualitätsstufe II
  • Streuefläche
  • Extensiv genutzte Weiden und Waldweiden der Qualitätsstufe II
  • Bunt- und Rotationsbrache
  • Saum auf Ackerfläche
  • Hecke, Feld- und Ufergehölz

Strukturen: Mindestens folgende Anzahl an Strukturelementen muss vorhanden sein:

  • bis 60 Bäume: mind. 3 Elemente
  • zw. 61 und 80 Bäume: mind. 4 Elemente
  • zw. 81 und 100 Bäume: mind. 5 Elemente
  • und so weiter in 20er Schritten

Es müssen mind. drei unterschiedliche Strukturelementtypen vorhanden sein. Die anrechenbaren Strukturelemente sind in folgendem Merkblatt beschrieben: Merkblatt QII Anforderungen Hochstammfeldobstbäume (AGRIDEA)

Die Elemente dürfen maximal 30 m vom äussersten Hochstamm-Feldobstbaum entfernt sein (ab Kronenrand gemessen).

Nisthöhlen
  • Natürliche oder künstliche Nisthöhlen für Vögel und Fledermäuse kommen regelmässig vor (mindestens 1 pro 10 Bäume).
Verpflichtungsdauer
  • Mind. 8 Jahre
Beiträge

Überblick über die Biodiversitätsförderflächen und ihre Beiträge

Geeignete Standorte
  • Besonnte Standorte mit leichter Neigung und tiefgründigem Boden
  • Schattige, windexponierte, Standorte mit Frostrisiko (Senken) oder stehendem Wasser vermeiden
Massnahmen für Flora und Fauna
  • Abgestorbene stehende Bäume oder Totholz an den Bäumen für Insekten und in Höhlen brütenden Vögel belassen
  • Fläche unter den Bäumen extensiv bewirtschaften (gestaffelt mähen; bei Beweidung: Bestossungsdichte reduzieren und stehengelassenes Gras nicht systematisch mähen)
  • Strukturen für Tiere im oder in der Nähe des Obstgartens anlegen (Stein-, Asthaufen, Trockensteinmauern, offene Bodenstellen, usw.)
  • Nisthilfen für Höhlenbrüter anbieten
  • Fungizide vermeiden: sie zerstören Flechten auf der Baumrinde
  • Dauerhaftigkeit des Obstgartens garantieren: Pflanzung neuer Bäume je nach Altersstruktur des Obstgartens
  • Eine unregelmässige Aufteilung der Bäume erhöht den ökologischen Wert.

Typische Arten

Tipps

  • Im Schatten der Obstbäume können sich kaum artenreiche Blumenwiesen entwickeln. Daher sollten extensiv genutzte Wiesen nicht unter Bäumen, sondern im Umkreis von 50 m angelegt werden.
  • Ein alter Birnbaum hat den ökologischen Wert von 20 jungen Bäumen! Alte Bäume beherbergen viele Insekten, z. B. in den Rissen der Borke oder in Astlöchern.
Möchten Sie die Website zum Home-Bildschirm hinzufügen?
tippen und dann zum Befehl zum Home-Bildschirm hinzufügen nach unten scrollen.