Nützlingsstreifen auf offener Ackerfläche
Nützlingsstreifen sind ein- oder mehrjährige mit einheimischen Wildblumen und Kulturpflanzen angesäte Biodiversitätsförderflächen im Ackerbau.
Sie bestehen aus wenigen, aber für Bestäuber und/oder kulturspezifische Nützlinge besonders attraktiven Pflanzenarten und sollen für pollen- und nektarsuchende Insekten die Nahrungslücke im Sommer schliessen.
Einjährige Nützlingsstreifen, die weniger als ein Jahr bestehen, bieten nur begrenzt Lebensraum für die Entwicklung und Überwinterung der Bestäuber und Nützlinge. Deshalb macht es Sinn, sie mit anderen BFF zu kombinieren.
Wichtigste Voraussetzungen und Auflagen gemäss DZV | ||
Mehrjährige Nützlingsstreifen | Einjährige Nützlingsstreifen | |
Standort | Muss im Talgebiet liegen (TZ, HZ) | |
Vorkultur | Keine Einschränkung | |
Saatgut |
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Ansaat |
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Streifenbreite | Aussaat streifenförmig, 3-6 m breit über die ganze Länge der Ackerkultur | |
Düngung | keine | |
Pflanzenschutzmittel |
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Schnitt |
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Verpflichtungsdauer |
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Beiträge | ||
Überblick über die Biodiversitätsförderflächen und ihre Beiträge | ||
Geeignete Standorte | ||
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Massnahmen für Flora und Fauna | ||
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* Die 100 Tage gelten ab der Ansaat. Ein im Herbst angesäter Nützlingsstreifen ist nur beitragsberechtigt, wenn er als Hauptkultur gilt. Unter Hauptkultur ist jene Kultur zu verstehen, welche die Bodenfläche während der Vegetationsperiode am längsten beansprucht. Eine Hauptkultur muss spätestens am 1. Juni des Beitragsjahres angelegt sein. Der im Herbst angesäte Nützlingsstreifen darf somit frühestens am 2. Juni des Beitragsjahres aufgehoben werden, damit er als Hauptkultur gilt und dafür Beiträge ausgerichtet werden.