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Wassergräben, Tümpel, Teiche

Alle offenen Wasserflächen und mehrheitlich unter Wasser stehenden Flächen, die zur Betriebsfläche gehören, können als Biodiversitätsförderfläche angerechnet werden. Diese kleinen Wasserflächen beherbergen eine spezialisierte Flora und werden von einer grossen Anzahl Tiere als Lebensraum, für die Fortpflanzung oder als Tränke genutzt. Wasserflächen dienen auch der Vernetzungsfunktion zwischen grösseren Gewässern und anderen naturnahen Lebensräumen.

Wichtigste Voraussetzungen und Auflagen gemäss DZV
Pufferstreifen
  • Mindestens 6 m
Düngung und Pflanzenschutzmittel
  • Auf dem Objekt: keine
  • Auf dem Pufferstreifen: höchstens Einzelstockbehandlung von Problempflanzen, ab dem 4. Meter vom Wasser
Landwirtschaftliche Nutzung
  • Keine
Anrechenbare Fläche
  • Durchschnittliche Länge x Breite (inkl. Pufferstreifen, falls nicht bereits als anderen BFF-Typ angerechnet)
Verpflichtungsdauer
  • Mindestens 8 Jahre
Beiträge

Überblick über die Biodiversitätsförderflächen und ihre Beiträge

Geeignete Standorte
  • Sonniger Standort mit Bodensenke auf feuchtem oder undurchlässigem Boden (tonhaltig, kompaktiert)
Massnahmen für Flora und Fauna
  • Pufferzone so breit wie möglich, jegliche Zufuhr von Nährstoffen unbedingt vermeiden
  • Mehrere Tümpel mit unterschiedlicher Grösse und Tiefe in unmittelbarer Nähe anlegen
  • Wasser sollte idealerweise von Mai bis August vorhanden sein, damit die Amphibien laichen können
  • Entwicklung einer natürlichen Vegetation zulassen
  • Eine vielfältige Umgebung mit Kleinstrukturen (Holz- und Steinhaufen) und andere BFF (extensiv genutzte Wiese, Hecke, ...) erhöhen den ökologischen Wert

Typische Arten

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