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Regionsspezifische Biodiversitätsflächen

Regionsspezifische Biodiversitätsförderflächen sind ökologisch wertvolle Lebensräume, die keinem anderen, in der DZV definierten BFF-Typ zugeordnet werden können. Die Anforderungen für die Qualitätsstufe I werden von der kantonalen Fachstelle für Naturschutz in Absprache mit dem BLW festgelegt. Vernetzungsbeiträge werden ausbezahlt, wenn ein Gesuch vom BLW genehmigt wurde. Mögliche Gesuchsteller sind kantonale Landwirtschaftsämter oder Trägerschaften von Vernetzungsprojekten.

Beispiel Getreide in weiter Reihe als regionspezifische BFF

Getreide in weiter Reihe umfasst die Weitsaat von Winter- und Sommergetreide und ist eine Massnahme zur Förderung der Biodiversität auf der Produktionsfläche ("in-crop" Massnahme). Von weitgesäten Bereichen profitieren Feldlerchen, Feldhasen und seltene Ackerbegleitflora. Zusätzlich wird auch die funktionelle Biodiversität gestärkt, indem z.B. potenzielle Schädlinge im Getreide effizienter in Schach gehalten werden.

Empfehlungen
 

  • Die Massnahme ist besonders wertvoll an Standorten mit nachgewiesenem Vorkommen von Feldlerchen oder Feldhasen.
  • Zum Schutz für die Feldlerche: Stirnseiten des Feldes beidseits mit Querreihen abschliessen.
  • Felder mit einem Abstand weniger als 200m zum Wald oder anderen hohen Strukturen sind für die Feldlerche nicht geeignet.
  • Mechanische Unkrautbekämpfung einer chemischen vorziehen.
  • Saatmenge reduzieren und Düngerzugabe anpassen.
  • Flächen an vielbefahrenen Strassen meiden (Abstand mind. 50 m zu Haupt- und Nationalstrassen).
  • Massnahme optimal bei: Sommer- und Winterweizen, Hafer, Dinkel, Emmer, Einkorn. Futtergetreide wie Gerste und Triticale wachsen dicht und bestocken stark, was die Wirkung für die Biodiversität reduziert.
     

Beispiel Kiebitzschutz in der Wauwiler Ebene (Kanton Luzern)

In der Wauwiler Ebene befindet sich eine der letzten Kiebitzkolonien in der Schweiz. Die Vögel siedeln sich im März und April auf Ackerflächen mit lockerer und niedriger Vegetation an z.B. auf Stoppeläckern oder neu angesäten Kulturen. Bei üblicher Bewirtschaftung werden die gut getarnten Bodennester zerstört.

Bedingungen

  • Anlage von Äckern an vereinbarten Standorten, die während der Brutzeit von Ende März bis Anfang Juni nicht bearbeitet werden.
  • Es wurden sieben Varianten von "Kiebitzäckern" definiert (siehe Kasten unten).

Abgeltung

  • Fr. 1'000.- pro ha

Die 7 Massnahmen zur Förderung der Kiebitze in der Wauwiler Ebene

  1. Späte Maissaat in der letzten Mai-Woche nach späträumenden Kulturen im Vorjahr. Als Alternative eventuell Rüben oder Kartoffeln.
  2. Umbruch bestehender Kunstwiesen und Saatbettvorbereitung zwischen Ende Februar und Mitte März; späte Maissaat Ende Mai oder späte Streifensaat von Mais in der zweiten Juni-Woche.
  3. Saat der Kunstwiese erst im Frühjahr Ende Februar/Mitte März statt im Herbst nach späträumenden Kulturen wie Kartoffeln, Rüben etc.
  4. Grubbereinsatz vor Mitte März nach späträumenden Kulturen wie Mais, Rüben oder evtl. Kartoffeln; Ende Mai späte Maissaat.
  5. Späte Saat einer Rotationsbrache zwischen Mitte Juli und Ende August (um einen lückigen Bestand zu erhalten, genügen in vielen Fällen 2/3 der Saatmenge); bei Bedarf punktuelle Unkrautregulierung; Mahd oder Aufbruch von maximal der Hälfte der Fläche zwischen 1. Oktober und 15. März.
  6. Rotationsbrache als sogenannte «Kiebitzbrache» mit spezieller Saatmischung, z.B. mit Phacelia, Buchweizen, Linsen, Zwerghirse, Zwergsonnenblumen, Grünkohl, Leinsamen, Quinoa; Mischung mehrerer Arten empfohlen (z.B. 40 % Phacelia, 40 % Buchweizen, 20 % Quinoa), Buchweizen ist als Bodendecker geeignet; Artenwahl in Absprache mit der Trägerschaft.
  7. Low-Input-Sommergetreide-Anbau (alle Sommergetreide möglich). Kulturvorbereitung (z. B. Düngung) und Saat bis Ende März und anschliessende Ruhephase ohne Pflegeeingriffe wie Striegeln oder Hacken bis Ende Juni.
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