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Was gilt neu ab Januar 2025?

Getreide in weiten Reihen mit Mohnblumen

Im Bereich Biodiversität gibt es per 1. Januar 2025 zwei Neuerungen in der Direktzahlungsverordnung (DZV).

  • Die BFF-Massnahme Getreide in weiter Reihe wird per 2025 auf nationaler Ebene aufgehoben. Als regionsspezifische BFF kann sie weiterhin in mehreren Kantonen umgesetzt werden. Für zusätzliche Informationen, kontaktieren Sie bitte ihre Fachstelle Landwirtschaft/Naturschutz.
     
  • Das Anlegen eines Ackerschonstreifens ist neu explizit nicht nur auf einem Randstreifen, sondern auch auf der Fläche der gesamten Ackerkultur möglich: «Die Anlage erfolgt streifenförmig über die gesamte Länge der Ackerkultur oder ganzflächig».
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