Diese Website unterstützt Internet Explorer 11 nicht mehr. Bitte nutzen Sie zur besseren Ansicht und Bedienbarkeit einen aktuelleren Browser wie z.B. Firefox, Chrome

Kein Mindestanteil an Acker-BFF im ÖLN

Die Annahme der Motion Grin durch den Ständerat am 11. Juni 2024 hat zur Folge, dass es ab 2025 im ÖLN keine Pflicht zur Anlage von 3,5 % Biodiversitätsförderflächen (BFF) auf Ackerland geben wird. Die Acker-BFF und die Beiträge bleiben wie bisher im Direktzahlungssystem erhalten.
Der Bedarf für mehr Biodiversität im Ackerland bleibt bestehen. Die angelegten Acker-BFF haben nicht nur eine positive Wirkung auf die Artenvielfalt und die Nützlingsförderung, insbesondere der wichtigen Bestäuber, sie fördern auch ein positives Image der Landwirtschaft. Blühelemente in der monotonen Ackerlandschaft erfreuen die Bevölkerung.
Mehrere grosse Projekte zeigen auf, dass Biodiversität und Landwirtschaft erfolgreich kombiniert werden können (Biodiversität und Landwirtschaft: gute Beispiele). Ein Schlüsselfaktor dieser Erfolgsmodelle besteht in der übergreifenden Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft, Marktpartnern und Umweltorganisationen.

 

Zusätzliche Hintergrundinformationen zum Beschluss vom Ständerat befinden sich in folgendem Artikel.

Möchten Sie die Website zum Home-Bildschirm hinzufügen?
tippen und dann zum Befehl zum Home-Bildschirm hinzufügen nach unten scrollen.