Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 26. Juni 2024 entschieden, die Massnahme "Getreide in weiter Reihe" per 1. Januar 2025 aufzuheben. Nachdem das Parlament die definitive Abschaffung der Anforderung 3.5 % Biodiversitätsförderflächen (BFF) auf offener Ackerfläche beschlossen hat, wird die Begleitmassnahme "Getreide in weiter Reihe" auch aufgehoben. Die weiteren BFF auf Ackerland (Bunt- und Rotationsbrachen, Saum auf Ackerland, Nützlingsstreifen und Ackerschonstreifen) bleiben bestehen und sind direktzahlungsberechtigt.
Die Massnahme "Getreide in weiter Reihe" kann im neuen Jahr in gewissen Kantonen in der Vernetzung und als BFF-Typ 16 "Regionspezifische Biodiversitätsförderfläche" angemeldet werden.
Der Bundesrat wird obenerwähnten Änderungen der Direktzahlungsverordnung voraussichtlich im Herbst im Rahmen des Verordnungspakets 2024 endgültig verabschieden.