Die Motion von Esther Friedli (SVP, SG) zur Verschiebung der Einführung der Anforderung von 3,5% BFF auf Ackerfläche wurde nach der Annahme durch den Ständerat, am Montag, 4. Dezember 2023, auch vom Nationalrat angenommen. Die Anforderung gilt nun neu erst ab dem 1. Januar 2025. Es ist möglich, dass in der Zwischenzeit die genauen Auflagen nochmals angepasst werden.
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Ausführlicher Artikel zu den parlamentarischen Beschlüsse zum Thema Biodiversität.
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