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Die Pracht der Ackerbegleitflora im Stoppelfeld

Nach den Ernten beginnt eine besondere Zeit für die Natur. In Stoppelbrachen kann sich die Ackerbegleitflora in ihrer vollen Pracht entfalten. Diese Pflanzen, oft als Unkräuter verkannt, spielen eine wichtige Rolle für die Biodiversität.

Violette Blümlein vom Venus-Spiegel

Der Venus-Frauenspiegel ist eine Augenweide, und wichtig für die heimische Insektenwelt.

Die Ackerbegleitflora umfasst eine Vielzahl von Pflanzenarten, dazu gehören z. B. Kornblumen, Venus-Frauenspiegel und Acker-Stiefmütterchen. Viele dieser Arten befinden sich auf der Roten Liste.

Wertvolle Insektennahrung
Die zarten Gewächse bieten eine wertvolle Nahrungsquelle für Insekten, insbesondere Bienen und Schmetterlinge. Insekten wiederum sind die Nahrungsgrundlage für viele Vögel und andere Tiere, wodurch ein komplexes Netz der Biodiversität unterstützt wird. Die kleinen Pflanzen brauchen genügend Licht am Boden, und sind eher auf Grenzertragsböden zu finden, etwa auf nassen Stellen in Feldern oder wenig ertragreichen, steinigen und trockenen Parzellen.

Die selten gewordenen Ackerbeikräuter sind nicht nur für Naturliebhaber spannend, sondern auch für Landwirte von Nutzen. Sie spielen eine wichtige Rolle in der Nützlingsförderung, denn die verschiedenen Pflanzenarten bieten Lebensraum für natürliche Feinde der Kulturschädlinge. Die Zeit nach der Getreideernte ist besonders geeignet, um diese Pflanzenwelt zu beobachten, die die Schönheit und Vielfalt unserer Landschaft widerspiegelt und zudem die Biodiversität bewahrt und eine nachhaltige Landwirtschaft fördert. Landwirte können durch gezielte Massnahmen diese Vielfalt unterstützen.

Förderung mit Akerschonstreifen
Seltene Ackerbegleitflora kann schweizweit durch den BFF-Typ Ackerschonstreifen gefördert werden. Dabei wird einen Schonstreifen ausgeschieden, der während mindestens zwei aufeinanderfolgenden Kulturen nicht gedüngt und gejätet wird. Dies ermöglicht die Entwicklung der Begleitflora. Als regionsspezifische Biodiversitätsförderflächen (BFF) können zusätzlich gezielte Massnahmen in mehreren Kantonen bewilligt werden (AG, BE, FR, LU, VD, VS, ZH).

Pascale Cornuz, FiBL

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