Im April 2022 hat der Bundesrat über das Verordnungspaket zur Parlamentarischen Initiative 19.475 «Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren» entschieden. Teil dieses Pakets war auch die neue ÖLN-Anforderung von 3,5 Prozent Biodiversitätsförderflächen auf Ackerland. Wegen des Ukrainekriegs wurde deren Einführung um ein Jahr auf Januar 2024 verschoben. Von verschiedener Seite wurde der Termin kritisiert und eine Verschiebung um ein weiteres Jahr gefordert. Ende September fand sich im Ständerat eine Mehrheit für die Motion von Esther Friedli (SVP), die eine Verschiebung der Umsetzung ins Jahr 2025 forderte. Begründet wurde dies damit, dass die Einführung auf Anfang 2024 zu unnötigem Druck und schlechter Akzeptanz bei den landwirtschaftlichen Betrieben sorge. Der Bundesrat lehnt den Vorstoss ab, unter anderem, weil das Parlament schon mehrere ähnliche Vorstösse verworfen hat die meisten Betriebe sich mit der neuen ÖLN-Anforderung auseinandergesetzt, die Fruchtfolge angepasst, Saatgut gekauft und teilweise auch schon Acker-BFF angelegt haben. Die Motion geht nun weiter in den Nationalrat. Dieser wird wahrscheinlich in der Wintersession (4.- 23. Dezember 2023) darüber abstimmen. Bei einer Annahme durch den Nationalrat wird die Einführung der 3,5 %-Anforderung auf den Januar 2025 verschoben. Bei einem Nein wird sie wie durch den Bundesrat beschlossen, im Januar 2024 in Kraft treten.